Rechtsprechung
LAG Hessen, 30.03.2006 - 9/4 TaBV 209/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 626 Abs 1 BGB, § 25 Abs 1 BetrVG, § 103 Abs 1 BetrVG
Besonderer Kündigungsschutz - Ersatzmitglied des Betriebsrates - Zustimmungsersetzungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besonderer Kündigungsschutz des Ersatzmitgliedes des Betriebsrates; Folgen einer Verhinderung des Ersatzmitgliedes zur Wahrnehmung des Vertretungsamts infolge einer langandauernden Erkrankung; Ersetzung der erforderlichen Zustimmung für eine außerordentliche Kündigung ...
- Wolters Kluwer
(Besonderer Kündigungsschutz - Ersatzmitglied des Betriebsrates - Zustimmungsersetzungsverfahren)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein besonderer Kündigungsschutz bei dauerhafter Verhinderung des Ersatzmitgliedes - unmittelbare Vertretung des ausgefallenen Betriebsratsmitgliedes durch nächstberufenes Ersatzmitglied
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bad Hersfeld, 06.10.2005 - 1 BV 9/05
- LAG Hessen, 30.03.2006 - 9/4 TaBV 209/05
- BAG, 25.10.2006 - 2 ABR 42/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 06.09.1979 - 2 AZR 548/77
Ersatzmitglieder des Betriebsrates - Ordentliches Betriebsratsmitglied - …
Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2006 - 4 TaBV 209/05
In einem vergleichbaren Fall hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 6. Sept. 1979 (- 2 AZR 548/77 - EzA § 15 KSchG nF Nr. 23) angenommen, eine nur kurzfristige Verhinderung des ersten Ersatzmitglieds führe nicht zu seinem Ausscheiden aus dem Betriebsrat, sondern nur zu seiner Vertretung durch das nächste Ersatzmitglied, das mittelbarer Vertreter des ordentlichen Betriebsratsmitglieds werde.In diesem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 6. Sept. 1979 (- 2 AZR 548/77 - EzA § 15 KSchG nF Nr. 23) angenommen, dass dann, wenn das erstberufene Ersatzmitglied länger ausfalle, das weitere Ersatzmitglied unmittelbar zur Vertretung des verhinderten Betriebsratsmitglieds und nicht für das verhinderte Ersatzmitglied eintrete.
- BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2006 - 4 TaBV 209/05
Hierfür müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (BAG Beschluss v. 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969 m.w.N.). - BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz
Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2006 - 4 TaBV 209/05
Der Arbeitgeber muss, wenn er sein Kündigungsrecht nicht verlieren will, innerhalb der Ausschlussfrist des BGB § 626 Abs. 2 nicht nur den Zustimmungsantrag beim Betriebsrat stellen, sondern bei ausdrücklicher oder wegen Fristablaufs zu unterstellender Verweigerung der Zustimmung auch das Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht einleiten (BAG Beschluss vom 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 20). - BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 175/76
Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Besonderer Kündigungsschutz - Nachwirkender …
Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2006 - 4 TaBV 209/05
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 9. Nov. 1977 - 5 AZR 175/76 - AP § 15 KSchG 1969, ebenso GK-BetrVG/Raab, 8. Aufl., § 103 Rz. 15;… ErfK/Ascheid, 6. Aufl., § 15 KSchG Rz. 14;… KR-Etzel, 7. Aufl., § 103 BetrVG Rz. 49; Uhmann, NZA 2000, 582) hat jedoch angenommen, dass es, wenn bei einem zunächst zur Amtsausübung berufenen Ersatzmitglied nachträglich ebenfalls ein Verhinderungsfall eintrete, darauf ankomme, aus welchem Anlass und für welche Zeitspanne das zu vertretende ordentliche Betriebsratsmitglied verhindert sei und ob im Vergleich dazu die zeitliche Dauer der Verhinderung des eingetretenen Ersatzmitglieds als unerheblich anzusehen sei. - LAG Hamm, 09.02.1994 - 3 Sa 1376/93
Betriebsrat: Nachrücken eines erkrankten Ersatzmitglieds
Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2006 - 4 TaBV 209/05
Während Nachrücker nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch dann dauerhaft in den Betriebsrat einrücken, wenn sie längerfristig arbeitsunfähig erkrankt sind (vgl. LAG Hamm Urteil vom 9. Febr. 1994 - 3 Sa 1376/93 - LAGE § 25 BetrVG 1972 Nr. 3), ist dies bei der Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Betriebsratsmitglieds nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG anders zu sehen.
- LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10
Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG bei …
Auf die Streitfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein zeitweilig verhindertes Ersatzmitglied mit den Wirkungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG in den Betriebsrat nachrückt (vgl. hierzu LAG Frankfurt vom 30.03.2006 - 9/4 TaBV 209/05;… GK-BetrVG/Oetker a.a.O. § 25 Rn. 34 mwN), kam es mithin ebenfalls nicht an. - ArbG Berlin, 28.07.2010 - 56 Ga 9404/10
Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - ehemaliger Ersatzmitglieder der …
Eine JAV-Tätigkeit liegt z.B. auch dann vor, wenn ein Ersatzmitglied bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds eine Beschwerde entgegennimmt (…vgl. für den Betriebsrat BAG [05.07.1979] - 2 AZR 521/77 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 6 = juris Rn. 30; Decruppe, Anm. zu LAG Frankfurt a.M. [30.03.2006] - 9/4 TaBV 209/05, jurisPR-ArbR 39/2006 Anm. 6 (zu D.)).